Der Lagebericht · 20. September 2026
Es wird vermutet
Vor einer Woche stand hier, dass niemand Papiere vorlegen muss. Die Länder wollen genau das ändern. Und der Zins erklärt die Eile.


Das Wichtigste dieser Woche
▸ Am 15. September haben die Ausschüsse des Bundesrats ihre Empfehlungen zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorgelegt. Sie fordern eine echte Beweislastumkehr:
Die nicht rechtmäßige Herkunft eines Vermögensgegenstands soll vermutet werden, wenn sein Wert in grobem Missverhältnis zu Einkommen und Vermögen des Inhabers steht.
Die Sicherstellung soll statt 180 Tage bis zu zwölf Monate dauern dürfen. Das Plenum stimmt am Freitag ab.
▸ Die Notenbanken haben die Richtung gewechselt. Die EZB hob am 10. September alle drei Leitzinsen um einen Viertelpunkt an, die Fed folgte am 16. September mit der ersten Erhöhung seit 2023, einstimmig. In derselben Woche brachte der Bund einen Haushalt ein, der 555 Milliarden Euro ausgibt und sich über 200 Milliarden Euro neu leiht.
▸ Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen Höchstwert, plus 61 Prozent. Bei Übertragungen ab 20 Millionen Euro hat sie sich mehr als verdoppelt. Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer.
▸ In Liechtenstein wurde das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen kopiert: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat der Menschen hinter rund 31.000 Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Diese Woche erklärte der Vorsitzende des Finanzplatzverbands, die europäischen Offenlegungspflichten seien zu weit gegangen.
Was das für Sie bedeutet
Vor einer Woche stand an dieser Stelle ein Satz aus dem Gesetzentwurf: Der Betroffene ist nicht verpflichtet, Nachweise vorzulegen. Es gibt nur einen Preis dafür, keine zu haben. Seit Dienstag liegt die Empfehlung der Bundesratsausschüsse vor, und sie geht einen Schritt weiter.
Der Finanzausschuss fordert die Bundesregierung auf, „die Implementierung einer Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft vorzusehen“. Der Rechtsausschuss verlangt eine „echte Beweislastumkehr“. Und weil Forderungen allein wenig ändern, liefern die Ausschüsse den Gesetzestext gleich mit. Er beginnt so: „Die nicht rechtmäßige Herkunft eines Vermögensgegenstandes wird vermutet, wenn“ die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Eigentümers „bei objektiver Betrachtung in einem groben Missverhältnis zu dem Wert des Vermögensgegenstandes stehen“ und ein weiterer Anhaltspunkt hinzukommt. Widerlegt ist die Vermutung, „wenn nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine rechtmäßige Herkunft überwiegend wahrscheinlich ist“.
Lesen Sie den letzten Satz zweimal.
Die Begründung erklärt, für wen er gedacht ist. Die rechtmäßige Herkunft müsse nicht lückenlos bewiesen werden, das trage „legitimen Beweisschwierigkeiten bei älteren Erwerben, Erbschaften, Schenkungen und grenzüberschreitenden Sachverhalten Rechnung“. Die Länder wissen also genau, wen die Vermutung trifft: den Menschen, der vor fünfzehn Jahren gekauft hat, den, der geerbt hat, den, dem geschenkt wurde, und den mit Vermögen im Ausland. Diese vier Gruppen bekommen als Zugeständnis ein niedrigeres Beweismaß. Wer nichts hat, was er vorlegen könnte, dem nützt auch ein niedriges Beweismaß nichts.
Dazu drei Änderungen aus derselben Empfehlung. Die Verlängerung der Sicherstellung soll statt „um weitere 150 Tage“ künftig „bis zu zwölf Monaten“ betragen dürfen, weil Offshore-Konstruktionen, Treuhandstrukturen und Kryptowerte länger brauchen. Der Rechtsausschuss will die Entscheidung durch den Einzelrichter streichen, „angesichts der möglicherweise erheblichen finanziellen Auswirkungen“. Und er stellt fest, dass der Entwurf jeder der 41 Zolldirektionen bundesweite Zuständigkeit gibt, sodass sich der Zoll das Finanzgericht aussuchen könnte. Er nennt das „schrankenloses Forumshopping“ und verlangt, an Wohnsitz oder Belegenheit anzuknüpfen. Ein Teil der Länder verschärft, ein Teil baut Sicherungen ein. Beides zeigt, wie ernst das Verfahren inzwischen genommen wird.
Warum jetzt?
Die Antwort steht in einer anderen Nachricht dieser Woche, die mit dem Zoll nichts zu tun hat. Die EZB hat am 10. September in Berlin die Leitzinsen zum zweiten Mal in diesem Jahr angehoben und rechnet für 2026 mit drei Prozent Inflation. Die Fed hat am 16. September nachgezogen, erste Erhöhung seit Juli 2023, zwölf zu null Stimmen. Am 8. September hatte der Bund einen Haushalt eingebracht, der 555 Milliarden Euro im Kern ausgibt und sich über 200 Milliarden Euro neu leiht. Wenn die Zinsen steigen, während die Schulden steigen, wird jede Einnahme interessant, die nicht Steuererhöhung heißt. Die Beweislastumkehr ist eine davon. Die Erbschaftsteuer ist eine andere: 21,4 Milliarden Euro festgesetzt, plus 61 Prozent in einem Jahr. Und der Finanzminister sagte am 8. September im Bundestag wörtlich: „Zur Gegenfinanzierung nehmen wir sehr hohe Einkommen stärker in die Verantwortung.“
Und dann ist da Vaduz.
Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde in der Nacht zum 30. Juli kopiert, rund 31.000 Rechtsträger. Es enthält keine Kontostände, dafür das, was zählt: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat der Person hinter der Stiftung. Dieses Verzeichnis existiert, weil die fünfte Geldwäscherichtlinie es verlangt, und ein Gegenstück gibt es in jedem Mitgliedstaat, in Deutschland heißt es Transparenzregister. Wer eine Struktur wegen ihrer Diskretion gewählt hat, hat in diesem Sommer gelernt, dass die Diskretion in einer Datenbank lag. Was einer Struktur bleibt, wenn die Diskretion weg ist, ist ihre Dokumentation. Entweder sie erklärt sich aus den Papieren, oder sie erklärt sich gar nicht.
Deshalb bleibt die Aufgabe dieselbe wie vor einer Woche, nur dringlicher: Rechnung auf den richtigen Namen, nachvollziehbarer Zahlungsweg, Gutachten mit der Nummer, die auf dem Stein steht, Verwahrnachweis mit Ort und Zugriffsberechtigung. Neu hinzu kommt der Blick auf das Missverhältnis. Die vorgeschlagene Vermutung vergleicht den Wert eines Gegenstands mit dem, was über Sie an Einkommen und Vermögen bekannt ist. Ein Stein, der zu Ihrem Bild passt und dessen Weg belegt ist, ist nach diesem Text überwiegend wahrscheinlich rechtmäßig. Ein Stein, der aus dem Nichts auftaucht, ist es nach diesem Text nicht.
Marktüberblick
▸ Gold. Die Woche war ein Lehrstück. Nach der Fed-Erhöhung fiel der Preis drei Tage lang, am Donnerstag drehte er mit dem fallenden Ölpreis und schloss die Woche in Euro bei 3.809 je Feinunze, 1,8 Prozent über der Vorwoche. In Dollar stand die Unze am Freitag knapp unter 4.400, nach einem Wochentief um 4.280 am Dienstag. Silber legte kräftiger zu, auf rund 67 Dollar. Der Markt hat verstanden, dass eine Notenbank, die im Jahr 2026 wieder erhöht, der Inflation hinterherläuft.
▸ Notenbanken. Polen kaufte im Juli weitere 8 Tonnen, hält jetzt 640 Tonnen und hat 700 als Ziel ausgegeben; Gold macht 28 Prozent der polnischen Reserven aus. Weltweit kauften die Notenbanken im Juli netto 23 Tonnen, seit Jahresbeginn rund 130. Die Käufe sind kleiner geworden als 2025, sie hören aber nicht auf, auch bei Preisen über 4.000 Dollar.
▸ Farblose Ware. Auf der Messe in Hongkong konzentrierte sich die Nachfrage auf zwei Enden: kleine runde Steine von 0,30 bis 0,50 Karat und große ab drei Karat, dazu lange Fancy-Schliffe. Die Preise für Ware von 0,30 bis 0,69 Karat festigen sich, große Steine bewegen sich, gestützt von knapper Verfügbarkeit. Der zweite große Preisbericht sah für September weiter Druck bei runder Ware zwischen 0,70 und 1,99 Karat. Die Schere zwischen Kommerzware und seltenen Größen öffnet sich weiter.
▸ Eine Korrektur. Ein Edelmetallhändler schrieb am Freitag von „Diamanten im freien Fall“ und belegte das mit dem Erlös je Karat des größten Förderers: 105 Dollar, minus 32 Prozent im ersten Halbjahr. Die Zahl stimmt. Sie ist ein Durchschnitt über Rohware, und sie sagt über einen einzelnen Stein so viel wie der Durchschnittspreis aller verkauften Autos über einen bestimmten Wagen. Im zweiten Quartal förderte der Konzern 88 Prozent mehr Karat als im Vorjahr und verkaufte 44 Prozent weniger; kleine und billige Ware drückt den Schnitt. Polierte Einkaräter stiegen im August erstmals seit fünfzehn Monaten, große Steine sind knapp, der Index der Fancy Color Research Foundation bewegte sich im zweiten Quartal um 0,1 Prozent. Ein Kommerzstein, der mit Laborware konkurriert, und ein seltener Stein, für den es kein Labor gibt, teilen sich das Wort Diamant und sonst wenig.
▸ Farbdiamanten. Christie’s hat für die Herbstauktion in Hongkong am 24. November einen Fancy Vivid Purple-Pink von 8,41 Karat angekündigt, Schätzung bis zwölf Millionen Dollar. Für Genf steht am 10. November ein Fancy Orangy-Pink von 14,63 Karat an. Diese Steine reagieren auf Zinsentscheide nicht.
Mein Ausblick
Ich erwarte, dass die Beweislastumkehr kommt. Vielleicht nicht in diesem Gesetz und vielleicht nicht mit diesem Wortlaut, aber sie steht im Koalitionsvertrag, im Aktionsplan der Bundesregierung vom Februar, im Entwurf Berlins zur Strafprozessordnung und seit Dienstag in der Empfehlung der Länderkammer. Vier Texte, eine Richtung. Der Bundesrat gibt am Freitag nur eine Stellungnahme ab, das letzte Wort hat der Bundestag, und dort ist noch kein Termin angesetzt. Offen ist damit nur noch, ab welcher Schwelle und mit welchem Beweismaß der Staat die Herkunft vermutet.
Der Oktober setzt den nächsten Punkt. Am 12. und 13. Oktober verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Erbschaftsteuer, über die Zuständigkeit des Bundes und über die Verschonung von Betriebsvermögen. Derselbe Senat hat 2014 das damalige Gesetz gekippt. Wenn Karlsruhe die Verschonung erneut kassiert, wird die Erbschaftsteuer neu geschrieben, in einem Jahr, in dem der Bund Geld braucht und die Regierungspartei sehr große Erbschaften bereits als Ziel benannt hat. Wer bis dahin nicht weiß, was er hat, wo es liegt und wie es belegt ist, wird es unter Zeitdruck erfahren.
Dazu zwei Korrekturen. Erstens hieß es auch in dieser Woche wieder, das Vermögensregister stehe vor der Tür. Die Texte, die dafür herumgereicht werden, stammen aus den Jahren 2023 und 2024, und der Stand ist unverändert: eine Machbarkeitsstudie, kein Rechtsakt. Was tatsächlich näher rückt, ist unspektakulärer und wirksamer. Am 30. September ist der Stichtag, an dem das Bundeszentralamt für Steuern die Kontodaten des Jahres 2025 mit den Partnerstaaten austauscht. Zweitens die Festung. Nach dem Vorfall in Vaduz sagte der Vorsitzende des liechtensteinischen Finanzplatzverbands, ein Mitglied der Fürstenfamilie, der Financial Times, die Offenlegungspflichten seien zu weit gegangen, und er rechne nicht damit, dass Brüssel umdenkt. Das ist eine ehrliche Aussage aus einem Land, das dieses Register 2021 in Abstimmung mit seinen europäischen Partnern gebaut hat. Wer Ihnen eine Jurisdiktion als Ort verkauft, an dem niemand hinsieht, verkauft Ihnen einen Zustand, der seit fünf Jahren beendet ist.
Wer Ihnen absolute Sicherheit verspricht, verkauft ein Gefühl. Wer Ihnen Herkunft, Dokumentation und eine saubere Struktur zeigt, verkauft Substanz. Eine Vermutung lässt sich widerlegen. Ein Gefühl nicht.
Über den Autor

Jonah Azar
Gründer, Azar Wealth
Gründer von Azar Wealth. Begleitet seit 2016 Mandanten von Dubai aus dabei, Vermögen außerhalb des Bankensystems in physischen Werten zu sichern.
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