
62 Prozent der Deutschen befürworten eine Vermögensteuer. Mehrere Parteien haben konkrete Modelle vorgelegt. Und die Staatskassen stehen unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht. Trotzdem enthält der aktuelle Koalitionsvertrag kein Wort dazu.
Wer "Vermögenssteuer Deutschland" googelt, findet viel Meinung und wenig Klarheit. Steuerberater verkaufen Beratungsmandate, Think Tanks argumentieren ideologisch, Finanzportale bleiben oberflächlich. Was fehlt: eine nüchterne Übersicht mit konkreten Zahlen, echten Rechenbeispielen und einer ehrlichen Einschätzung.
Genau das liefert dieser Artikel. Sie erfahren, warum die Vermögensteuer 1997 ausgesetzt wurde, was die aktuellen Modelle für Ihr Vermögen bedeuten würden, was das Ausland lehrt und warum Sie vermutlich längst eine "schleichende Vermögensteuer" zahlen, ohne es zu merken. Keine Panikmache. Keine Verkaufsversprechen. Nur Fakten, die Ihnen helfen, bessere Vermögensschutz-Strategien zu entwickeln.
Die Vermögenssteuer ist nur eines von mehreren Instrumenten des staatlichen Zugriffs auf Privatvermögen. Daneben stehen einmalige Vermögensabgaben, Zwangshypotheken und steuerliche Sonderregelungen — alle mit eigener Geschichte und eigener Wahrscheinlichkeit.
Was ist die Vermögenssteuer? Einfach erklärt
Die Vermögensteuer (korrekte Schreibweise ohne Doppel-S, umgangssprachlich auch Vermögenssteuer) ist eine Steuer auf das Nettovermögen einer Person. Sie besteuert nicht, was Sie verdienen, sondern was Sie besitzen.
Das Nettovermögen berechnet sich aus der Summe aller Vermögenswerte minus Schulden:
- Immobilien (Marktwert abzüglich Hypotheken)
- Bankguthaben und Depots (Tagesgeld, Festgeld, Wertpapiere — vollständig sichtbar über das Kontenabrufverfahren)
- Betriebsvermögen (Unternehmensanteile, Maschinen, Patente)
- Physische Sachwerte (Gold, Schmuck, Uhren, Kunst)
- Minus: Verbindlichkeiten und Schulden aller Art
Nicht zum steuerpflichtigen Vermögen zählen in den meisten Modellen: Hausrat, persönliche Gegenstände und Rentenansprüche.
Die Vermögensteuer ist eine sogenannte Substanzsteuer. Das unterscheidet sie grundlegend von der Einkommensteuer, die auf den laufenden Ertrag erhoben wird. Bei der Vermögensteuer zahlen Sie unabhängig davon, ob Ihr Vermögen in einem Jahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Das klingt abstrakt, hat aber eine sehr konkrete Konsequenz: In ertragsschwachen Jahren müssen Sie die Steuer aus der Substanz zahlen.
Vermögensteuer vs. Vermögensabgabe: Die Vermögensteuer ist eine jährlich wiederkehrende Steuer und fliesst nach Grundgesetz Art. 106 Abs. 2 an die Bundesländer. Eine Vermögensabgabe dagegen ist eine einmalige Sonderabgabe, die dem Bund zusteht. Mehr zur Vermögensabgabe und deren Wahrscheinlichkeit erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber.
Geschichte der Vermögenssteuer in Deutschland: Warum sie 1997 abgeschafft wurde
100 Jahre Vermögensbesteuerung
Deutschland hat eine lange Tradition der Vermögensbesteuerung. Bereits 1893 führte Preussen eine Ergänzungssteuer auf das Vermögen ein. Ab 1922 galt das Vermögensteuergesetz reichsweit. Von 1923 bis 1996 wurde die Vermögensteuer ununterbrochen erhoben.
Die Steuersätze schwankten über die Jahrzehnte: anfangs 0,1 bis 1 Prozent, ab 1978 dann 0,5 bis 0,7 Prozent, zuletzt 1 Prozent (ab 1995). Der persönliche Freibetrag lag bei 120.000 DM pro Person, umgerechnet rund 61.000 Euro. Das letzte Aufkommen betrug 1996 rund 9 Milliarden DM, etwa 4,5 Milliarden Euro.
Das Verfassungsgerichtsurteil von 1995: Der wahre Grund
Am 22. Juni 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 37/91), dass die damalige Vermögensteuer verfassungswidrig sei. Ein Punkt, der häufig falsch dargestellt wird: Das Gericht erklärte nicht das Konzept einer Vermögensteuer für verfassungswidrig. Es beanstandete die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten.
Konkret: Immobilien wurden systematisch viel niedriger bewertet als Finanzvermögen. Eine Immobilie im Wert von 500.000 DM wurde steuerlich vielleicht mit 200.000 DM angesetzt. Bankguthaben von 500.000 DM dagegen mit dem vollen Betrag. Das verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Gesetzgeber hätte die Bewertung reformieren können. Er tat es nicht. Die Gründe dafür waren weniger juristisch als politisch: Der Aufwand einer Neubewertung aller Immobilien erschien zu hoch, die Verwaltungskosten der Vermögensteuer betrugen bis zu 30 Prozent des Aufkommens, und die politische Mehrheit für eine Reform fehlte.
Seit dem 1. Januar 1997 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz existiert formal bis heute, es wird nur nicht angewendet.
Interessant: Die Zwangshypotheken des Lastenausgleichs 1952 zeigten, dass der Staat bei Bedarf wesentlich schärfere Instrumente als eine jährliche Vermögenssteuer einsetzen kann.
Die aktuelle Debatte 2026: Wer fordert was?
Parteipositionen im Überblick
Im März 2026 hat Die Linke erneut einen Antrag zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in den Bundestag eingebracht. Die Debatte ist damit wieder auf der politischen Tagesordnung. Aber wer will was?
| Partei | Position | Freibetrag/Person | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| CDU/CSU | Dagegen | – | – |
| SPD | Dafür (Wahlprogramm) | 2 Mio. EUR | 1 %, höher für Milliardäre |
| Grüne | Dafür | ~2 Mio. EUR | ~1 % |
| Die Linke | Dafür (Antrag 2026) | 1 Mio. EUR | 1 % / 5 % ab 50 Mio. / 12 % ab 1 Mrd. |
| BSW | Grundsätzlich dafür | k.A. | k.A. |
| FDP | Dagegen | – | – |
| AfD | Dagegen | – | – |
62 Prozent Zustimmung, aber keine politische Mehrheit
Laut einer Forsa-Umfrage befürworten 62 Prozent der Deutschen eine Vermögensteuer. Das klingt nach einer klaren Sache. Ist es aber nicht.
Die aktuelle Bundesregierung, eine Koalition aus CDU/CSU und SPD, hat im Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" keine Vermögensteuer vereinbart. Die CDU/CSU lehnt eine Wiedereinführung kategorisch ab, mit dem Argument, dass eine Substanzsteuer den Mittelstand und Familienunternehmen schädige.
Die SPD hat die Vermögensteuer zwar in ihrem Wahlprogramm stehen, konnte sie aber in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen. Das bedeutet: Unter der aktuellen Regierung wird die Vermögensteuer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht wiedereingeführt.
Aber: Politische Mehrheiten ändern sich. Die nächste Bundestagswahl könnte eine andere Konstellation bringen. Und der Druck auf die Staatsfinanzen wächst, mit Schulden von über 2,6 Billionen Euro und steigenden Ausgaben für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz.
Ab welchem Vermögen wären Sie betroffen? Rechenbeispiele
Die meisten Artikel zur Vermögensteuer Deutschland diskutieren abstrakte Modelle. Was fehlt: konkrete Zahlen. Wer seine mögliche Vermögenssteuer berechnen will, braucht Rechenbeispiele. Was würde eine Vermögensteuer für verschiedene Vermögensstufen tatsächlich bedeuten?
Beispiel 1: Nettovermögen 500.000 Euro
Ein Apotheker in München besitzt eine selbst genutzte Eigentumswohnung (Marktwert 350.000 Euro, Hypothek 150.000 Euro), 200.000 Euro im Depot und 100.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto. Nettovermögen: 500.000 Euro.
Ergebnis: Nach keinem der aktuell diskutierten Modelle wäre er betroffen. Der niedrigste Freibetrag (Linke-Modell: 1 Mio. Euro pro Person) liegt deutlich über seinem Vermögen.
Beispiel 2: Nettovermögen 3 Mio. Euro
Eine Unternehmerin in Hamburg hat eine schuldenfreie Immobilie (1,2 Mio. Euro), ein Wertpapierdepot (1 Mio. Euro), Betriebsvermögen (500.000 Euro) und Bankguthaben (300.000 Euro). Nettovermögen: 3 Mio. Euro.
SPD-Modell (1 % ab 2 Mio. Euro Freibetrag): 1 % auf 1 Mio. Euro = 10.000 Euro pro Jahr. Linke-Modell (1 % ab 1 Mio. Euro Freibetrag): 1 % auf 2 Mio. Euro = 20.000 Euro pro Jahr.
Beispiel 3: Nettovermögen 5 Mio. Euro
Ein Arzt-Ehepaar in Düsseldorf besitzt zwei Immobilien (2,5 Mio. Euro), ein gemeinsames Depot (1,5 Mio. Euro) und Bankguthaben (1 Mio. Euro). Nettovermögen: 5 Mio. Euro.
SPD-Modell (Freibetrag 4 Mio. Euro für Ehepaar): 1 % auf 1 Mio. Euro = 10.000 Euro pro Jahr. Linke-Modell (Freibetrag 2 Mio. Euro für Ehepaar): 1 % auf 3 Mio. Euro = 30.000 Euro pro Jahr.
Die Zahlen zeigen: Je nach Modell variieren die Belastungen erheblich. Entscheidend sind der Freibetrag, der Steuersatz und die Frage, wie Betriebsvermögen und Sachwerte bewertet werden.
Von 38 OECD-Ländern erheben nur noch vier eine allgemeine Vermögensteuer. Die Hauptgründe für die weltweite Abschaffung: Bewertungsprobleme, Kapitalflucht und hohe Verwaltungskosten.
— OECD Tax Policy Studies
Was schwer zu bewerten ist
Hier wird es interessant. Eine Vermögensteuer funktioniert nur, wenn das Vermögen korrekt bewertet werden kann. Bei Bankguthaben und Wertpapieren ist das einfach: Der Kontostand ist der Kontostand, der Depotwert ist der Depotwert.
Bei anderen Vermögensarten sieht das anders aus:
- Immobilien: Über Bodenrichtwerte und Gutachten bewertbar, aber mit erheblichem Aufwand
- Betriebsvermögen: Ertragswert oder Substanzwert? Diese Frage führt regelmässig zu Rechtsstreitigkeiten
- Physische Sachwerte: Gold, Diamanten, Luxusuhren und Kunst sind strukturell schwer zu erfassen und zu bewerten. Es gibt keinen zentralen Börsenpreis, keinen digitalen Nachweis und keine standardisierte Bewertungsmethode
Das Bewertungsproblem war einer der Hauptgründe, warum die OECD von Vermögensteuern abrät. Und es ist ein Grund, warum physische Sachwerte in einer diversifizierten Vermögensstruktur eine besondere Rolle spielen.
Internationaler Vergleich: Was wir vom Ausland lernen können
Die Vermögensteuer ist kein deutsches Phänomen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es verschiedene Wege gibt, mit ihr umzugehen, und dass nicht alle erfolgreich waren.
Schweiz: Es funktioniert, aber der Kontext zählt
Die Schweiz erhebt eine kantonale Vermögensteuer zwischen 0,1 und 1 Prozent. Die Wirtschaft brummt trotzdem, die Schweiz gehört zu den wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt.
Aber: Die Gesamtsteuerbelastung in der Schweiz liegt deutlich unter der deutschen. Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialabgaben sind niedriger. Die Vermögensteuer ist dort Teil eines insgesamt schlanken Systems. In Deutschland käme sie zu einer bereits hohen Gesamtbelastung hinzu.
Frankreich: Gescheitert und reformiert
Frankreich erhob von 1982 bis 2017 eine Vermögensteuer (Impôt de solidarité sur la fortune, ISF) mit Sätzen bis 1,5 Prozent. Die Folge: Erhebliche Kapitalflucht. Geschätzt 10.000 wohlhabende Franzosen verliessen das Land.
2017 schaffte Präsident Macron die ISF ab und ersetzte sie durch die IFI (Impôt sur la fortune immobilière), die nur noch Immobilienvermögen besteuert. Finanzvermögen und Sachwerte sind seitdem ausgenommen.
OECD-Trend: Abschaffung überwiegt
Von 38 OECD-Ländern erheben nur noch vier eine allgemeine Vermögensteuer: die Schweiz, Norwegen, Spanien und Kolumbien. Die Hauptgründe für die weltweite Abschaffung laut OECD Tax Policy Studies: Bewertungsprobleme, Kapitalflucht und hohe Verwaltungskosten im Verhältnis zum Aufkommen.
| Land | Status | Steuersatz | Lehre |
|---|---|---|---|
| Schweiz | Aktiv | 0,1–1 % (kantonal) | Funktioniert bei niedriger Gesamtbelastung |
| Frankreich | 2017 abgeschafft | War bis 1,5 % | Kapitalflucht, durch Immobiliensteuer ersetzt |
| Norwegen | Aktiv | 0,85 % | Stetig erhöht, zunehmend umstritten |
| Spanien | Aktiv | 0,2–3,5 % (regional) | Regional sehr unterschiedlich |
Vermögensteuer Pro und Contra: Argumente fair abgewogen
Argumente für eine Vermögensteuer
Steuergerechtigkeit: Die Vermögensverteilung in Deutschland ist eine der ungleichsten in Europa. Die oberen 10 Prozent besitzen rund 50 Prozent des gesamten Nettovermögens, die unteren 50 Prozent nur etwa 2 Prozent. Der Gini-Koeffizient für Vermögen liegt bei 0,72 (Bundesbank), deutlich höher als der für Einkommen (0,35). Befürworter sehen in einer Vermögensteuer ein Instrument zur Umverteilung, das diese Ungleichheit reduzieren könnte.
Leistungsfähigkeitsprinzip: Wer mehr besitzt, kann mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Das ist ein Grundprinzip des deutschen Steuerrechts.
Finanzierungsbedarf: Deutschland steht vor enormen Investitionsbedarfen: Infrastruktur, Verteidigung, Klimaschutz, Digitalisierung. Eine Vermögensteuer könnte laut DIW Berlin bis zu 20 Milliarden Euro jährlich einbringen (konservative Schätzung).
Argumente gegen eine Vermögensteuer
Doppelbesteuerung: Vermögen wurde in der Regel bereits einmal versteuert, durch Einkommensteuer beim Erwerb. Eine jährliche Vermögensteuer besteuert dieselbe Substanz erneut.
Kapitalflucht: Frankreich hat gezeigt, was passieren kann. Mobile Vermögen lassen sich verlagern, der Staat besteuert dann weniger, nicht mehr. Eine Studie im Wirtschaftsdienst schätzt den möglichen BIP-Wachstumsverlust auf 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte in den ersten acht Jahren.
Bewertungsproblem: Wie bewertet man ein Familienunternehmen? Wie eine Arztpraxis? Wie eine Kunstsammlung? Die Bewertung ist aufwendig, streitanfällig und teuer.
Verwaltungskosten: Historisch betrugen die Verwaltungskosten bis zu 30 Prozent des Aufkommens. Das ist ein schlechtes Verhältnis im Vergleich zu anderen Steuerarten.
Substanzbesteuerung: In ertragsschwachen Jahren, etwa bei einer Wirtschaftskrise, muss die Steuer trotzdem gezahlt werden. Das kann Unternehmen in die Substanz greifen.
Die "schleichende Vermögensteuer": Was Sie bereits zahlen
Während Politik und Medien über die theoretische Wiedereinführung einer Vermögensteuer debattieren, zahlen die meisten Vermögenden längst eine faktische Vermögensabgabe, nur unter anderen Namen.
Rechnen wir zusammen, was an Ihrem Vermögen nagt:
- Inflation: Bei 3 Prozent Kaufkraftverlust pro Jahr verlieren 500.000 Euro in einem Jahr 15.000 Euro an realer Kaufkraft. In zehn Jahren sind es rund 130.000 Euro.
- Abgeltungssteuer: 26,375 Prozent auf alle Kapitalerträge (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Bei 4 Prozent Rendite auf 500.000 Euro sind das rund 5.300 Euro pro Jahr.
- Grundsteuer: Seit der Reform 2025 in vielen Regionen deutlich gestiegen.
- Kalte Progression: Trotz regelmässiger Anpassungen frisst die schleichende Steuermehrbelastung reale Einkommen.
Zusammen ergeben diese Belastungen bereits eine jährliche Vermögensminderung, die jedes diskutierte Vermögensteuer-Modell deutlich übersteigt.
Bei einem Nettovermögen von 3 Mio. Euro würde eine Vermögensteuer nach SPD-Modell 10.000 Euro pro Jahr kosten. Die Kombination aus Inflation und Abgeltungssteuer kostet bei konservativer Schätzung bereits 100.000 Euro oder mehr pro Jahr an realem Kaufkraftverlust.
Der Unterschied: Die diskutierte Vermögensteuer kommt vielleicht. Die schleichende Vermögensabgabe wirkt bereits. Seit dem Jahr 2000 hat der Euro rund 40 Prozent seiner Kaufkraft verloren. Das ist keine Theorie. Das können Sie in Ihrem eigenen Portemonnaie nachrechnen.
Wer sein Vermögen langfristig erhalten will, muss sich also nicht nur mit einer möglichen Vermögensteuer beschäftigen. Er muss die schleichende Vermögensabgabe verstehen, die schon da ist. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Vermögen ausserhalb des Bankensystems.
Vermögen vor einer Vermögensteuer schützen: Was wirklich hilft
Diversifikation als Grundprinzip
Das Kontenabrufverfahren ermöglichte dem Staat 2023 bereits 1.835.424 Abfragen bei Banken und Sparkassen. Bankguthaben und Wertpapierdepots sind vollständig transparent. Immobilien sind im Grundbuch eingetragen. Eine Vermögensteuer auf diese Vermögenswerte wäre technisch sofort umsetzbar.
Das bedeutet nicht, dass Sie Vermögen verstecken sollten. Das wäre Steuerhinterziehung und strafbar. Es bedeutet aber, dass eine kluge Vermögensstruktur nicht alles in digital erfassbare Anlagen legt.
Diversifikation über verschiedene Vermögensklassen hinweg, also Bank, Depot und physische Sachwerte, ist keine Steuervermeidung. Es ist das Grundprinzip solider Vermögensverwaltung.
Physische Sachwerte und das Bewertungsproblem
Physische Sachwerte wie Gold und Edelmetalle, Diamanten oder Luxusuhren haben eine strukturelle Besonderheit: Sie sind schwer standardisiert bewertbar.
Ein Goldbarren hat einen Börsenpreis, das stimmt. Aber ein GIA-zertifizierter Diamant von 1,5 Karat? Ein seltenes Uhrenmodell? Ein Gemälde? Für diese Vermögenswerte gibt es keinen einheitlichen Marktwert, keine zentrale Börse und keine automatische Meldepflicht an Finanzämter.
Das ist kein Geheimtipp und kein Steuertrick. Es ist eine strukturelle Eigenschaft physischer Sachwerte, die bei jeder Vermögensteuer-Diskussion eine Rolle spielt und ein Grund, warum vier von fünf OECD-Ländern die Vermögensteuer abgeschafft haben.
Was nicht funktioniert
Ehrlichkeit gehört dazu: Einige Strategien, die im Internet kursieren, sind entweder illegal oder kontraproduktiv:
- Kapitalflucht ohne rechtliche Grundlage: Geld "einfach ins Ausland bringen" ist keine Strategie, sondern ein Straftatbestand.
- Panikverkäufe von Immobilien: Wer bei Vermögensteuer-Gerüchten seine Immobilie verkauft, realisiert Verluste und zahlt möglicherweise Spekulationssteuer.
- Alles auf Gold umschichten: Einseitige Umschichtungen erhöhen das Klumpenrisiko und lösen das Grundproblem nicht.
Ehrliche Trade-Offs
Sachwerte als Wertanlage bieten reale Vorteile: Unabhängigkeit vom Bankensystem, Inflationsschutz, Portabilität. Aber sie haben auch Nachteile, die wir Ihnen nicht verschweigen:
- Liquidität: Physische Sachwerte sind nicht so schnell verkäuflich wie ETFs oder Tagesgeld.
- Lagerung: Sichere Aufbewahrung kostet Geld (Tresor, Schliessfach, Versicherung).
- Rendite: Sachwerte versprechen keine Rendite. Sie bewahren Wert, vermehren ihn aber nicht aktiv.
- Expertise: Ohne Fachwissen besteht das Risiko, zu viel zu zahlen oder die falsche Qualität zu kaufen.
Sachwerte sind eine Ergänzung, kein Ersatz. Sie passen besonders gut zu vermögenden Privatpersonen, Unternehmern, Ärzten und Anwälten, die einen Teil ihres Vermögens unabhängig und krisensicher aufstellen möchten. Nicht als Reaktion auf eine mögliche Vermögensteuer, sondern als das Prinzip der Vorsicht, das jeder vernünftige Mensch anwendet.
Häufige Fragen zur Vermögenssteuer in Deutschland
Gibt es in Deutschland eine Vermögensteuer?
Nein. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz existiert formal noch, wird aber nicht angewendet. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damalige Ausgestaltung (nicht das Konzept) für verfassungswidrig, und der Gesetzgeber hat nie reformiert.
Kommt die Vermögenssteuer 2026 zurück?
Sehr wahrscheinlich nicht. Der Koalitionsvertrag der aktuellen CDU/SPD-Regierung enthält keine Vermögensteuer. Die CDU/CSU lehnt sie kategorisch ab. Ohne Regierungswechsel oder aussergewöhnlichen Finanzdruck ist eine Wiedereinführung in dieser Legislaturperiode nicht zu erwarten.
Ab welchem Vermögen müsste man Vermögensteuer zahlen?
Das hängt vom Modell ab. Die SPD schlägt einen Freibetrag von 2 Millionen Euro pro Person vor (4 Millionen für Ehepaare). Die Linke fordert 1 Million Euro pro Person. In beiden Modellen wäre die grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen.
Wie hoch wäre eine Vermögensteuer?
Die diskutierten Sätze liegen zwischen 1 Prozent (SPD, Grüne) und gestaffelt bis zu 12 Prozent für Milliardäre (Die Linke). Bei einem Nettovermögen von 3 Millionen Euro und dem SPD-Modell wären es 10.000 Euro pro Jahr.
Was zählt zum Vermögen bei der Vermögensteuer?
Grundsätzlich alle Vermögenswerte: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Betriebsvermögen und Sachwerte. Abgezogen werden Schulden und Verbindlichkeiten. Nicht steuerpflichtig wären in den meisten Modellen: normaler Hausrat, Rentenansprüche und selbst genutztes Wohneigentum bis zu einem bestimmten Wert.
Wie kann ich mein Vermögen vor einer Vermögensteuer schützen?
Durch kluge Diversifikation über verschiedene Vermögensklassen. Bankguthaben und Wertpapiere für Liquidität und Rendite. Immobilien für Sachwertcharakter und Mieteinnahmen. Physische Sachwerte wie Gold, Diamanten oder Luxusuhren als bankunabhängige Vermögenskomponente. Das ist keine Steuervermeidung, sondern solide Vermögensstrukturierung.
Welche Länder haben noch eine Vermögensteuer?
Von 38 OECD-Ländern erheben nur noch vier eine allgemeine Vermögensteuer: die Schweiz, Norwegen, Spanien und Kolumbien. Frankreich hat seine 2017 abgeschafft und durch eine reine Immobiliensteuer ersetzt.
Das Wichtigste
- Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht erhoben — das Gesetz existiert formal, wird aber nicht angewendet
- Unter der aktuellen CDU/SPD-Regierung ist eine Wiedereinführung sehr unwahrscheinlich
- Diskutierte Freibeträge liegen bei 1-2 Mio. Euro pro Person — darunter wäre man nicht betroffen
- Die "schleichende Vermögensteuer" (Inflation + Abgaben) kostet bereits mehr als jedes diskutierte Modell
- Physische Sachwerte sind strukturell schwer bewertbar — ein Fakt, den jeder Steuerrechtler bestätigt
- Diversifikation über Bank, Depot und physische Sachwerte ist keine Steuerflucht, sondern solide Vermögensverwaltung
Fazit: Vorsorge statt Panik
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland ist unter der aktuellen Regierung sehr unwahrscheinlich. Das ist die gute Nachricht.
Die weniger gute: Politische Landschaften ändern sich, Staatsschulden wachsen, und 62 Prozent der Bevölkerung befürworten eine Vermögensteuer. Was in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen scheint, kann in der nächsten auf der Tagesordnung stehen.
Noch wichtiger: Die schleichende Vermögensteuer, bestehend aus Inflation, Steuern und Abgaben, wirkt bereits heute. Sie kostet mehr als jedes diskutierte Vermögensteuer-Modell.
Was tun? Genau das, was Sie bei jeder anderen Risikovorsorge auch tun: vorbereitet sein. Nicht aus Panik, sondern aus Vorsicht. Diversifizieren Sie Ihr Vermögen über verschiedene Anlageklassen und Aufbewahrungsformen. Behalten Sie einen Teil unabhängig vom Bankensystem. Und informieren Sie sich, bevor Sie entscheiden.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sachwerte zu Ihrer persönlichen Situation passen, nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Ohne Verkaufsdruck. Ohne Verpflichtung. Einfach eine ehrliche Einschätzung.
Über den Autor

Dr. Markus Hartmann
Leiter Vermögensstrategie
Berät Unternehmerfamilien seit über 20 Jahren zu Fragen der generationenübergreifenden Vermögenssicherung.
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