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Strukturen

UK Limited gründen
Akzeptanz gegen vollständige Öffentlichkeit

Die britische Limited ist schnell gegründet und wird überall akzeptiert. Was bei Companies House öffentlich steht und was das für Sie bedeutet.

Dr. Markus Hartmann
Dr. Markus Hartmann · Leiter Vermögensstrategie
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Strukturen - Vergleich

Die Private Limited Company ist die am schnellsten gegründete Kapitalgesellschaft Europas. Ein Mindestkapital von einem Pfund genügt, die Eintragung bei Companies House dauert im Regelfall einen Tag, und niemand im Geschäftsverkehr muss erklärt bekommen, was eine Ltd. ist. Für alles, was mit europäischen Kunden, europäischen Zahlungsdienstleistern und europäischen Banken zu tun hat, ist sie die reibungsärmste Auslandsgesellschaft, die es gibt.

Diese Reibungsarmut hat einen Preis, und der Preis ist Öffentlichkeit.

25 %Schwelle für den PSC-Eintrag
19 %Körperschaftsteuer, kleine Basis
1 £Mindestkapital

Was jeder Mensch über Ihre Limited erfahren kann

Companies House ist ein offenes Register. Keine Registrierung, keine Gebühr, keine Begründung. Wer Ihren Namen kennt, sieht:

  • Alle Direktoren mit Name, Monat und Jahr der Geburt, Nationalität und Dienstadresse
  • Alle Personen mit wesentlicher Kontrolle, also jeden Anteilseigner ab 25 Prozent, samt Art und Umfang der Kontrolle
  • Den Jahresabschluss, auch in der verkürzten Form für Kleinstunternehmen
  • Die vollständige Historie: jede Anteilsübertragung, jeder Wechsel im Direktorium, jede Adressänderung, dauerhaft abrufbar

Geschützt bleibt allein die Wohnanschrift, sofern eine Dienstadresse angegeben wird. Der Rest ist für Wettbewerber, ehemalige Geschäftspartner, Journalisten, Auskunfteien und jeden anderen sichtbar, der sucht.

Seit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act ist zusätzlich die Identitätsprüfung verpflichtend: Neue Direktoren und Personen mit wesentlicher Kontrolle müssen sich seit November 2025 identifizieren, Bestandsorgane holen das im Rahmen ihres Confirmation Statement nach. Seit März 2024 muss der Registered Office eine reale Adresse sein, an der Post nachweislich zugestellt wird. Ein Postfach genügt nicht.

Die UK Limited ist die richtige Wahl, wenn Sie Akzeptanz brauchen. Sie ist die falsche Wahl, wenn Sie Diskretion gegenüber der Öffentlichkeit brauchen.

Was die Limited gut kann

Akzeptanz. Zahlungsdienstleister, Marktplätze, Softwareanbieter und Banken haben Standardprozesse für britische Gesellschaften. Was bei einer Gesellschaft aus Übersee eine Einzelfallprüfung auslöst, läuft hier durch.

Haftungstrennung zu geringen Kosten. Der Schutz des Privatvermögens vor betrieblichen Verbindlichkeiten funktioniert wie bei einer GmbH, ohne deren Kapitalanforderungen.

Steuersätze. Die Körperschaftsteuer liegt bei 19 Prozent bis zu einer Bemessungsgrundlage von 50.000 Pfund und bei 25 Prozent ab 250.000 Pfund, dazwischen greift eine gleitende Entlastung.

Struktur ohne Exotik. Für Unternehmer, die eine zweite Ebene für ein Projekt, eine Beteiligung oder ein internationales Geschäft brauchen und dabei kein Erklärungsrisiko wollen, ist die Limited der kürzeste Weg.

Was die Limited nicht kann

Sie schützt Ihre Verhältnisse nicht vor Einsicht. Wer wissen will, wem die Gesellschaft gehört, weiß es in zwei Minuten.

Sie schützt Anteile nicht vor Vollstreckung. Anders als bei einer Wyoming-LLC mit ihrem Charging-Order-Schutz sind Anteile an einer Limited ein pfändbarer Vermögenswert.

Sie löst das Ansässigkeitsproblem nicht. Wird die Limited aus Deutschland heraus geleitet, ist sie in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, unabhängig vom Eintrag in London. Zusätzlich entsteht in Großbritannien eine Erklärungspflicht. Aus einer Gesellschaft werden zwei Steuerverhältnisse.

Sie ist verwaltungsintensiver, als sie aussieht. Confirmation Statement, Jahresabschluss und die Identitätsprüfungen sind fristgebunden. Versäumnisse führen zu Strafen und im Wiederholungsfall zur Löschung, bei der das Gesellschaftsvermögen an die Krone fällt.

Limited, LLC oder S.A.

KriteriumUK LimitedUS-LLCPanama S.A.
Eigentümer öffentlich sichtbarJa, ab 25 %NeinNein
Leitungsorgane öffentlich sichtbarJaNeinJa, drei Direktoren
Jahresabschluss öffentlichJaNeinNein
Akzeptanz in EuropaSehr hochHochErklärungsbedürftig
Schutz der Anteile vor ZugriffGeringHoch, besonders WyomingHoch

Was wir übernehmen

BausteinWas das heißt
GründungEintragung bei Companies House, Satzung, Anteilsstruktur
Registered OfficeEine zustellungsfähige Adresse im Vereinigten Königreich nach den Regeln seit März 2024, Postannahme und Weiterleitung
Dienstadresse für DirektorenDamit im Register die Dienstadresse steht und nicht Ihre Wohnanschrift
IdentitätsprüfungBegleitung der verpflichtenden Verifizierung nach dem Economic Crime and Corporate Transparency Act
Buchhaltung und FristenJahresabschluss und Confirmation Statement, fristgerecht eingereicht
Bank und ZahlungsdienstleisterVorbereitung der Unterlagen, Kontakt zu Instituten, die ausländische Direktoren aufnehmen

Wann wir zur Limited raten

Wenn Sie europäische Kunden abrechnen, ein Zahlungskonto im Sterling- oder Euroraum brauchen und Ihre Beteiligung ohnehin bekannt ist, etwa weil Sie unternehmerisch sichtbar auftreten. In dieser Konstellation ist die Öffentlichkeit des Registers kein Nachteil, sondern die Grundlage der Akzeptanz.

Sobald Schutz und Diskretion der eigentliche Zweck sind, führt der Weg in andere Jurisdiktionen. Den Vergleich aller Formen finden Sie in der Übersicht zur Gesellschaftsgründung im Ausland.

Das Wichtigste

  • Direktoren, Anteilseigner ab 25 Prozent und der Jahresabschluss sind bei Companies House für jeden kostenlos einsehbar
  • Seit November 2025 gilt die verpflichtende Identitätsprüfung für Direktoren und kontrollierende Personen
  • Körperschaftsteuer 19 Prozent bis 50.000 Pfund, 25 Prozent ab 250.000 Pfund
  • Anteile an einer Limited sind pfändbar, anders als Anteile an einer Wyoming-LLC
  • Leitung aus Deutschland heraus führt zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland

Ob die Limited zu Ihrem Vorhaben passt oder ob eine andere Rechtsform mehr leistet, klären wir im Strategie-Briefing.

Über den Autor

Dr. Markus Hartmann

Dr. Markus Hartmann

Leiter Vermögensstrategie

Berät Unternehmerfamilien seit über 20 Jahren zu Fragen der generationenübergreifenden Vermögenssicherung.

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