Der Lagebericht · 4. Oktober 2026
Abgelehnt, nicht entschärft
Am Dienstag hat die Bundesregierung auf den Satz geantwortet, um den es hier seit drei Wochen geht. Sie sagt Nein zur Vermutung. Im selben Dokument sagt sie Ja dazu, dass bald sechzehn weitere Behörden dasselbe Verfahren führen dürfen.


Das Wichtigste dieser Woche
▸ Der Regierungsentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz liegt seit dem 30. September im Bundestag. Angehängt ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länder. Zur Vermutungsregel heißt es: „Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab." Zur Öffnung des Verfahrens für Landesbehörden heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag." Die Sicherstellung für bis zu zwölf Monate „wird geprüft". Inkrafttreten: 1. Januar 2027.
▸ Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer: die Freibeträge und Bewertung sowie die Verschonung von Betriebsvermögen. Es sind mündliche Verhandlungen, kein Urteil. Die SPD will den Termin nutzen, um „eine Debatte darüber anzustoßen", wie Vizekanzler Klingbeil der FAZ sagte.
▸ Die EU-Kommission hat am 25. September Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten eröffnet, darunter Deutschland. Der Vorwurf: Der erweiterte Zugang zu den Registern der wirtschaftlich Berechtigten ist nicht vollständig umgesetzt. Beim digitalen Euro endete der dritte Trilog am 30. September ohne Einigung. Streitpunkt ist, wer die Haltegrenzen festlegt.
▸ Gold schloss die Woche bei rund 4.140 Dollar je Unze, gut drei Prozent unter der Vorwoche und mehr als sechs Prozent unter dem Stand von Anfang September. Die Inflation im Euroraum stieg im September auf 3,8 Prozent. Die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen erreichte den höchsten Stand seit 2002.
Was das für Sie bedeutet
Vor einer Woche stand hier der beschlossene Normtext der Länder: „Die nicht rechtmäßige Herkunft eines Vermögensgegenstandes wird vermutet, wenn …" Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor, in der Drucksache 21/8282 vom 30. September, Anlage 4, ab Seite 371.
Zu den Ziffern 16 und 17, der Beweislastumkehr und dem fertigen Vermutungstext, schreibt die Regierung: „Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab."
Die Begründung ist bemerkenswert.
Sie hält den eigenen Entwurf „einschließlich der vorgesehenen Beweislastverteilung" für verfassungskonform. Eine „noch weiter gehende Verlagerung der Beweislast" würde aber nicht mehr „eine volle und uneingeschränkte Überzeugung des Gerichts" sicherstellen, „wie sie verfassungsrechtlich geboten ist".
Das Gericht muss also weiterhin von der unrechtmäßigen Herkunft überzeugt sein. Eine Vermutung, die der Betroffene widerlegen müsste, kommt nicht in das Gesetz.
Wer die Gegenäußerung an dieser Stelle zuklappt, nimmt eine Entwarnung mit. Drei Ziffern weiter vorne steht etwas anderes.
Unter Ziffer 7 hatten die Länder gefordert, dass auch Landesbehörden Vermögen unklarer Herkunft sicherstellen und einziehen lassen dürfen. Die Antwort: „Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag." Und weiter: Sie „prüft derzeit, wie diese Kompetenzen auch auf die Länder übertragen werden können. Die Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden und die Abstimmung eines entsprechenden Gesetzentwurfs soll noch in diesem Jahr beginnen." Aus einer zuständigen Verwaltung werden siebzehn. Das ist eine Vervielfachung.
Unter Ziffer 11, der Verlängerung der Sicherstellung von 180 Tagen auf „bis zu zwölf Monate", heißt es: „Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen." Das ist weder Ja noch Nein. Es bleibt im Verfahren.
Zustimmung gibt es zu den Ziffern 13 und 14: Wer im Verfahren einräumt, dass ein Vermögensgegenstand nicht rechtmäßig erworben wurde, wird an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Vorher ist er zu belehren. Abgelehnt wird dagegen, dass eingezogenes Vermögen an die Länder fällt. Es geht an den Bund. Und abgelehnt wird die Streichung des Einzelrichters.
Legt man die Antworten nebeneinander, bleibt vom Entwurf nichts weg. Der Kern des Verfahrens, so wie die Regierung ihn im Juli vorgelegt hat, steht. Wer Vermögen besitzt, das zu seinen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen in einem groben Missverhältnis steht, muss nicht beweisen, dass es sauber ist. Er muss aber damit rechnen, dass es bis zu einem halben Jahr, vielleicht ein ganzes, sichergestellt wird, während ein Gericht sich seine Überzeugung bildet. Die Gesetzesbegründung sagt selbst, dass man die Einziehung „mit einem bloßen Schweigen in aller Regel nicht" abwehrt. Die Erklärungslast ist geblieben. Die Zahl der Stellen, die sie auslösen können, soll wachsen.
Das Verfahren ist damit noch nicht am Ende. Der Bundestag berät den Entwurf, ein Termin für die erste Lesung ist noch nicht veröffentlicht. Die Ausschüsse können den Katalog der Umstände enger fassen oder die Frist der Sicherstellung ändern. An diesen Stellen lohnt sich weiter der Blick in den Text.
Nun zu dem, was in dieser Woche sonst noch beraten wurde, denn es hängt zusammen.
Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. Am Montag geht es um die Normenkontrolle Bayerns gegen Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz. Am Dienstag um die Frage, ob Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen zu stark verschont wird. Es wird verhandelt. Ein Urteil fällt an diesen Tagen nicht. Zwischen Verhandlung und Urteil vergehen in Karlsruhe in der Regel mehrere Monate. Ein Urteil in diesem Jahr ist unwahrscheinlich.
Die Politik wartet darauf nicht. Der Vizekanzler hat der FAZ gesagt, 300 bis 400 Milliarden Euro würden jährlich vererbt, große Erbschaften aber „nicht richtig angefasst". Die Sozialausschüsse der Union haben ein Papier vorgelegt, nach dem nur noch betriebsnotwendiges Vermögen verschont werden soll. Die Grünen haben einen Antrag auf eine Abgabe für Vermögen ab 500 Millionen Euro gestellt, ohne Mehrheit. Beschlossen ist davon nichts. Was sich beobachten lässt, ist die Richtung, in die alle drei Vorschläge zeigen.
Und es lässt sich beobachten, warum. Der Bund hat im ersten Halbjahr ein Defizit von 72,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen stieg in dieser Woche auf den höchsten Stand seit mehr als siebzehn Jahren. Jeder Prozentpunkt verteuert die Schulden, die der Haushalt 2027 ohnehin vorsieht. Am Donnerstag stoppte das Kanzleramt den Entwurf des Finanzministers für eine Zuckersteuer, laut Regierungskreisen „in dieser Form nicht mehrheitsfähig". Eine Koalition, die sich auf eine Zuckersteuer nicht einigen kann, sucht Einnahmen dort, wo kein Partner widerspricht. Erbschaften und Vermögen unklarer Herkunft gehören dazu.
Aus Brüssel kommt in derselben Woche der Rahmen. Die Kommission mahnt 18 Staaten, darunter Deutschland, weil mehr Stellen in die Register der wirtschaftlich Berechtigten schauen dürfen sollen, als es bisher können: Behörden, Verpflichtete, Personen mit berechtigtem Interesse. Die Behörde zur Geldwäschebekämpfung in Frankfurt hat am Donnerstag die technischen Standards zur Kundenprüfung an die Kommission übergeben. Und beim digitalen Euro streiten Parlament und Rat darüber, ob die Zentralbank oder die Kommission festlegt, wie viel ein Bürger davon halten darf. Dass es eine Grenze geben wird, ist zwischen beiden unstrittig.
Für Vermögensinhaber ergibt sich daraus eine einfache Lesart. Die Vermutung ist abgelehnt. Die Frage, die der Staat stellen darf, bleibt: Passt das, was Sie besitzen, zu dem, was über Sie bekannt ist? Diese Frage beantwortet man nicht im Verfahren. Man beantwortet sie mit Papieren, die man vorher geordnet hat. Rechnung auf den richtigen Namen, nachvollziehbarer Zahlungsweg, ein Gutachten mit der Nummer, die auf dem Stein steht, Verwahrnachweis mit Eigentümer und Ort.
Marktüberblick
▸ Gold. Die zweite Verlustwoche in Folge. Die Unze schloss bei rund 4.140 Dollar, etwa 3.690 Euro, nach 4.285 Dollar vor einer Woche. Der September endete mit mehr als sechs Prozent Minus. An politischer Unsicherheit hat es dabei nicht gefehlt. Die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen erreichte am Donnerstag mit rund 5,35 Prozent den höchsten Stand seit 2002, der Dollar ist stark, Öl notiert über 100 Dollar. Wer heute fünf Prozent ohne Risiko bekommt, braucht für Gold einen Grund. Kurzfristig schlägt der Zins die Angst.
▸ Inflation. Die Verbraucherpreise im Euroraum stiegen im September um 3,8 Prozent, Energie um 18,8 Prozent. Das ist der höchste Wert seit drei Jahren. Die EZB entscheidet am 29. Oktober, die Fed am 28. Oktober. Die Märkte rechnen mit weiteren Erhöhungen bis Ende 2027. Für Sachwerte bedeutet das: Der Gegenwind aus dem Zins hält an, solange die Inflation ihn rechtfertigt.
▸ Notenbanken. Die chinesische Zentralbank hat im August 20,2 Tonnen gekauft, den größten Monatszukauf seit Oktober 2023, und das im 22. Monat in Folge. Wer die Preiskorrektur mit dem Verhalten der staatlichen Käufer vergleicht, sieht zwei Kalender. Der eine zählt Wochen, der andere Jahrzehnte.
▸ Farbdiamanten. Phillips erzielte in Hongkong für einen Fancy Intense Yellow von 23,34 Karat 550.810 Dollar, am oberen Ende der Schätzung. Der Index der Fancy Color Research Foundation bewegte sich im zweiten Quartal um 0,1 Prozent. Das vierte Quartal in Folge fast ohne Ausschlag, während Gold allein im September mehr als sechs Prozent abgab. Was knapp ist, schwankt nicht mit dem Zins.
Mein Ausblick
Ich erwarte, dass das Verfahren zur Herkunftsprüfung den Bundestag im Kern so verlässt, wie es hineingegangen ist. Die Regierung hat sich in der Gegenäußerung festgelegt, und die Länder haben mit der Öffnung für eigene Behörden bekommen, was ihnen wichtiger war als die Vermutung. Offen ist die Frist der Sicherstellung. Zwölf Monate ohne Zugriff auf das eigene Vermögen wären für viele Betroffene die eigentliche Sanktion, lange bevor ein Gericht entscheidet. Ich werde darauf achten, ob der Finanzausschuss diese Frist anfasst und ob der Entwurf für die Länder noch vor Weihnachten kommt.
Zu Karlsruhe: Wer in den nächsten zwei Wochen von einem Urteil liest, liest falsch. Verhandelt wird. Die Entscheidung kommt im neuen Jahr, und die politischen Positionen werden bis dahin eher geschärft als abgeräumt.
Nun zu den Kollegen, denn auch sie haben diese Woche geschrieben.
Einer der größten Edelmetallhändler des Landes wirbt seit zehn Tagen mit einem Webinar, dessen Anmeldeseite verspricht: „Jeder Termin amtlich: EU-Gesetzblatt, Drucksachen des Bundestags, Aktenzeichen aus Karlsruhe."
Ich begrüße das ausdrücklich.
Es ist der Weg, den wir hier seit Monaten gehen. Nur kommt in seinem Kalender ein Dokument nicht vor: das Gesetz, um das es in dieser Ausgabe geht. Der Kalender reicht vom Haushalt im November über den digitalen Euro im Dezember bis zur Bargeldgrenze im Juli 2027. Konten, Register, Zahlungswege.
Das einzige neue Instrument, das beim Besitz selbst ansetzt, fehlt. Ich vermute, warum. Es verträgt sich schlecht mit dem Satz, der auf derselben Seite steht: Physisches Gold in Ihrem Besitz stehe in keinem Register. Das stimmt. Vor dem Finanzgericht hilft es nicht.
Der zweite Blick gilt den Beratern, die den Weg ins Ausland verkaufen. Sie bieten in diesem Herbst Konferenzen in Salzburg und Zürich, Clubs mit achtzehn Beratungsgesprächen im Jahr, Vorträge mit einem General a. D. über den Ernstfall. Was sich dort verschiebt, ist das Produkt. Verkauft wird die Zugehörigkeit. Und ein Branchenkollege, der das Preisziel von 10.000 Euro ausruft, tut das am Ende eines Monats, in dem die Unze mehr als sechs Prozent verloren hat. Wir nennen hier keine Preisziele. Die Woche hat gezeigt, warum.
Das alles ist Verkaufen. Es ist legitim.
Der Unterschied liegt im Ausgangspunkt. Wer mit dem Kalender beginnt, muss Sie zum Handeln drängen, bevor ein Datum kommt. Wer mit dem Gesetzestext beginnt, kann Ihnen sagen, was am Dienstag entschieden wurde und was nicht. Die Regierung hat die Vermutung abgelehnt. Sie hat das Verfahren verbreitert. Beides steht auf Seite 371.
Wer Ihnen absolute Sicherheit verspricht, verkauft ein Gefühl. Wer Ihnen Herkunft, Dokumentation und eine saubere Struktur zeigt, verkauft Substanz.
Die Vermutung ist vom Tisch. Die Frage, die bleibt, beantwortet nur Ihre Akte.
Frage der Woche
Zwölf Monate ohne Zugriff auf einen Teil Ihres Vermögens: Was würde das für Sie bedeuten?
Ein Klick genügt, danach sehen Sie, wie die anderen geantwortet haben.
Leserfrage
„Meine Steine liegen bei mir zu Hause im Safe, die Rechnungen gleich daneben. Reicht das?“
Die Rechnung ist der wichtigste Beleg, und dass Sie sie aufbewahrt haben, ist schon mehr, als viele vorweisen können. Drei Dinge machen sie belastbar.
Erstens der Zahlungsweg. Legen Sie den Kontoauszug dazu, auf dem die Zahlung zu sehen ist. Eine Rechnung zeigt, was gekauft wurde. Der Auszug zeigt, dass Sie es bezahlt haben.
Zweitens die Zuordnung. Ein Gutachten hilft nur, wenn sich der Stein darin wiederfindet, am besten über die Nummer der Laserinschrift. Prüfen Sie, ob Rechnung, Gutachten und Stein dieselbe Nummer tragen.
Drittens der Ort. Bewahren Sie Kopien aller Papiere getrennt von den Steinen auf. Liegen Belege und Werte im selben Safe, sind im ungünstigsten Fall beide gleichzeitig nicht greifbar, und dann fehlen Ihnen die Papiere genau in dem Moment, in dem Sie sie brauchen.
Haben Sie eine Frage für die nächste Ausgabe?
Jede Frage beantworten wir persönlich. Ausgewählte erscheinen hier.
Ihre Lage
Welche Lage trifft am ehesten auf Sie zu?
Für Mandanten: was die Gegenäußerung an Ihrer Akte ändert, und welche eine Stelle jetzt wichtiger wird als vor einer Woche. Sagen Sie uns Ihre Lage. Ihr Berater zeigt Ihnen, was davon für Sie zählt.
Über den Autor

Jonah Azar
Gründer, Azar Wealth
Gründer von Azar Wealth. Begleitet seit 2016 Mandanten von Dubai aus dabei, Vermögen außerhalb des Bankensystems in physischen Werten zu sichern.
Diese Entwicklungen persönlich einordnen?
Ein unverbindliches Gespräch zeigt, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Gespräch anfragen