Azar Wealth

Der Lagebericht · 18. Oktober 2026

Der Staat kennt Ihren Wert schon

Ein Leser hat mir diese Woche die beste Frage seit Monaten gestellt: Wenn die Zuckersteuer hunderte neue Beamte braucht, wie viele braucht dann eine Abgabe auf Vermögen? Die Antwort ist unbequem, weil sie so kurz ist.

Jonah Azar
Jonah Azar · Gründer, Azar Wealth
9 Min. Lesezeit
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Der Staat kennt Ihren Wert schon

Das Wichtigste dieser Woche

▸ Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag und Dienstag zwei volle Tage über die Erbschaftsteuer verhandelt. Bayern will die Verschonung von Betriebsvermögen kippen, weil sie Privaterben benachteiligt. Ein Münchner Erbe klagt, weil er für das Haus und das Depot seiner Tante rund 50.000 Euro zahlen musste, während ein Firmenerbe in gleicher Lage nichts gezahlt hätte. Der Gerichtspräsident sprach vom „Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen". Ein Urteil kommt nicht vor 2027.

▸ Am Tag nach der Verhandlung rechnete eine Wirtschaftszeitung vor: 34 Erben haben seit 2009 zusammen 3,7 Milliarden Euro Erbschaftsteuer erlassen bekommen. Am Freitag legte die SPD-Fraktion ihr Modell nach: ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro plus das selbst bewohnte Familienheim, darüber ein einheitlicher Tarif, für Betriebe fünf Millionen Euro Freibetrag. Hamburgs Finanzsenator hatte schon am Montag erklärt, seine Stadt nehme 857 Millionen Euro im Jahr aus der Erbschaftsteuer ein und wolle nicht weniger.

▸ Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Zuckersteuer beschlossen: 26 Cent je Liter ab fünf Gramm Zucker, 32 Cent ab acht Gramm, Start 1. Juli 2027. Der Entwurf aus dem Finanzministerium rechnet mit 200 zusätzlichen Stellen beim Zoll und 89 Millionen Euro Verwaltungskosten bis 2029. Zusammen mit der geplanten Plastiksteuer sind es 1.046 neue Stellen. Hessens Ministerpräsident nennt das Ganze eine „Teuer-Steuer".

▸ Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz hat jetzt einen Anhörungstermin: Montag, 2. November, 14 Uhr, Finanzausschuss. Die Bundessteuerberaterkammer hat in ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober verlangt, dass Steuerberater im neuen Verfahren die Auskunft verweigern dürfen. Der Zeitplan für den 1. Januar 2027 steht.

▸ Gold hat die Woche bei rund 4.175 Dollar beendet, etwa 3.710 Euro je Unze, und pendelte zwischen 4.070 und 4.220 Dollar. Die amerikanischen Produzentenpreise stiegen im September um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so stark wie seit 2022 nicht. Die zehnjährige US-Anleihe rentiert über fünf Prozent. Die Fed entscheidet am 28. Oktober, und der Markt rechnet erstmals mit einer Erhöhung noch in diesem Jahr.

Was das für Sie bedeutet

Vor einer Woche habe ich Sie gefragt, für welchen Teil Ihres Vermögens Sie die Herkunft belegen könnten. Die Antworten waren eindeutig: Wer geantwortet hat, hat seine Akte im Griff. Mit jedem, der als Lage „geerbt ohne Rechnung" oder „vor Jahren bar gekauft" markiert hat, bin ich im Gespräch.

Ein Leser vom Starnberger See hat mir dazu eine Frage geschickt, die ich seit Dienstag mit mir herumtrage. Sinngemäß: Wenn für die Zuckersteuer angeblich über tausend Mitarbeiter nötig sind, wie viele braucht dann das Finanzministerium für eine Vermögensteuer? Die ausführliche Antwort steht unten in der Leserfrage. Hier die Kurzfassung, weil sie der Kern dieser Ausgabe ist.

Die Zuckersteuer braucht Personal, weil der Staat etwas Neues aufbauen muss. Er muss definieren, was ein zuckergesüßtes Getränk ist. Er muss jeden Hersteller und Importeur registrieren, Steuerlager einrichten, Zuckergehalte prüfen, Anmeldungen bearbeiten und Nachzahlungen eintreiben. Dafür stehen im Entwurf 200 Stellen beim Zoll, und das für eine Steuer, die 690 Millionen Euro im ersten Halbjahr bringen soll.

Eine Abgabe auf Haus und Grund braucht nichts davon. Der Gegenstand ist definiert, seit es Grundbücher gibt. Die Eigentümer sind bekannt, mit Namen und Anteil. Und der Wert ist festgestellt: Für die Grundsteuerreform hat die Finanzverwaltung zum Stichtag 1. Januar 2022 mehr als 36 Millionen Grundstücke, Häuser und Wohnungen bewertet. Jeder Eigentümer hat dafür einen Bescheid bekommen, den Grundsteuerwertbescheid. Darin steht eine Zahl. Der Bundesfinanzhof hat diese Bewertung im November 2025 für verfassungsgemäß erklärt.

Was einer Vermögensabgabe auf Immobilien also fehlt, sind genau drei Angaben: ein Prozentsatz, ein Stichtag und ein Freibetrag. Drei Zahlen in einem Gesetz. Keine neue Behörde, kein Register, keine Erfassung. Das Grundgesetz sieht die einmalige Vermögensabgabe seit 1949 ausdrücklich vor, in Artikel 106, als Einnahme des Bundes.

Als Beruhigung hört man oft den Satz: Eine echte Vermögensteuer kommt nicht, allenfalls eine Einmalige. Ich lese es umgekehrt. Die Einmalige ist die Variante, die am wenigsten Vorbereitung braucht, weil die Vorbereitung schon geschehen ist.

Zum Stichtag ein Blick zurück, denn es gab das alles schon einmal. Das Lastenausgleichsgesetz wurde am 14. August 1952 verkündet. Bewertet wurde das Vermögen zum 21. Juni 1948, dem Tag der Währungsreform, also mehr als vier Jahre vor dem Gesetz. Die Abgabe betrug 50 Prozent des Vermögens, zahlbar in Raten über 30 Jahre. Bewertet wurde, was am Stichtag da war. Wer erst danach handelte, zahlte voll. Wer vorher entschieden hatte, wurde nach dem bewertet, was er am Stichtag tatsächlich besaß. Ich erzähle das nicht, weil ich einen Lastenausgleich erwarte. Ich erzähle es, weil die Mechanik eines Stichtags die eigentliche Lehre ist: Wenn er beschlossen wird, liegt er in der Vergangenheit.

Was folgt daraus für Sie? Zwei Dinge, und beide sind machbar.

Erstens: Schauen Sie sich Ihren Grundsteuerwertbescheid an. Nicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, sondern den Bescheid des Finanzamts mit dem Grundsteuerwert. Diese Zahl ist die Bemessungsgrundlage, die der Staat für Ihr Haus bereits hat. Wer sie kennt, kann rechnen. Wer sie nicht kennt, überlässt das Rechnen anderen. Dafür gibt es unten die Frage der Woche.

Zweitens: Eine Immobilie ist der am besten erfasste Vermögenswert, den es gibt. Sie steht im Grundbuch, im Grundsteuerwertbescheid, in der Erbschaftsteuerakte. Man kann sie nicht bewegen, nicht teilen, nicht verlegen. Darum reden wir mit unseren Mandanten über den Immobilienschutz, also die Frage, in welcher Form das Haus gehalten wird, und darüber, welcher Teil des Vermögens in einer Form liegt, die zu Ihnen gehört und für die der Staat keine Bemessungsgrundlage hat, weil sie in keinem Register steht. Das sind bei uns vor allem Farbdiamanten und physisches Gold im Hochsicherheitslager. Wichtig: nicht verstecken, das wäre der Fall, den das neue Zollgesetz sucht. Sondern belegt, bewertet und in Ihrer Akte, nur eben nicht im Grundbuch. Mein Angebot an alle Leser dieser Woche: Nehmen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid zur Hand und lassen Sie sich zurückrufen. Ihr Berater rechnet mit Ihnen durch, was eine Abgabe nach dem Muster von 1952 für Ihr Haus bedeuten würde, und zeigt Ihnen, welche Formen für Sie in Frage kommen. Unten bei der Frage der Woche genügt ein Klick, und unsere Zentrale ruft Sie zu Ihrer Wunschzeit an.

Marktüberblick

▸ Gold. Rund 4.175 Dollar am Freitagabend, etwa 3.710 Euro. Die Woche war ruhig, zwischen 4.070 und 4.220 Dollar, und das in einer Woche, in der die Zinsen stiegen und die Inflationsdaten heiß ausfielen. Die amerikanischen Produzentenpreise legten um 6,3 Prozent zum Vorjahr zu, der höchste Wert seit 2022, die Verbraucherpreise lagen ebenfalls über den Erwartungen. Die zehnjährige Staatsanleihe rentiert über fünf Prozent. Normalerweise drückt steigender Zins den Goldpreis. Dass er trotzdem hält, sagt etwas über die Käufer: Sie kaufen nicht gegen den Zins, sie kaufen gegen die Inflation, die ihn verursacht.

▸ Zinsen. Die Fed tagt am 28. Oktober. Erwartet wird eine Pause, aber der Terminmarkt preist zu 90 Prozent eine Erhöhung im Dezember ein. Vor einem Monat lag diese Wahrscheinlichkeit nahe null. Der neue Fed-Vorsitzende hat in Bangkok gesagt, die Notenbank werde „tun, was nötig ist". Brent kostet 107 Dollar. Wer in diesem Umfeld Festgeld hält, bekommt mehr Zins als vor einem Jahr und verliert trotzdem Kaufkraft.

▸ Erbschaft. Nach Karlsruhe ist die Erbschaftsteuer wieder Wahlkampfthema, zwei Jahre vor der nächsten Bundestagswahl. SPD-Modell, Hamburger Zahlen, die 34 Erben: Jede dieser Meldungen stammt aus derselben Woche. Für Sie heißt das: Wer eine Übertragung an die nächste Generation plant, sollte sie unter dem heutigen Recht planen und nicht auf das Urteil warten. Das heutige Recht kennen wir. Das Urteil nicht.

▸ Diamanten. Genf wird im November zur Bühne für Farbe. Neben dem 24-Karäter in Pink, über den ich vorige Woche geschrieben habe, versteigert dasselbe Haus am 10. November einen orange-pinken Stein von 14,63 Karat, Schätzung 2,1 Millionen Franken. Ein zweites Haus bietet am 9. November einen Fancy Vivid Blue von nur 1,35 Karat an, Schätzung 2,9 Millionen Franken. Rechnen Sie das je Karat durch: Für Blau zahlt der Markt heute mehr als zwei Millionen Franken je Karat. Die Mine, aus der die meisten pinken Steine kamen, ist seit 2020 geschlossen. Deshalb sind Farbdiamanten für uns ein Baustein des Vermögensschutzes: viel Wert auf kleinstem Raum, mit Zertifikat und Rechnung belegt, im Hochsicherheitstresor oder bei Ihnen zu Hause.

Mein Ausblick

Zu Karlsruhe: Das Urteil kommt 2027, und bis dahin wird jede Partei ihr Modell an ihm ausrichten. Die SPD hat ihres am Freitag vorgelegt. Die Union wird nachlegen müssen, weil sie die Verschonung der Betriebe verteidigen will und zugleich nicht als Partei der 34 Erben dastehen kann. Ich erwarte bis Jahresende mindestens ein weiteres Papier aus der Koalition. Das SPD-Modell stellt das Familienheim frei, wie das heutige Recht. Das gilt nur für das Haus, in dem Sie selbst wohnen. Die vermietete Wohnung, das Ferienhaus und das geerbte Elternhaus, in das niemand einzieht, zählen zum Freibetrag. Ob die Ausnahme die Verhandlungen in dieser Form übersteht, ist offen.

Zum Zollgesetz: Am 2. November sitzen die Sachverständigen im Finanzausschuss. Ich lese die Stellungnahmen, sobald sie veröffentlicht sind, und berichte Ihnen, was die Berufsverbände durchsetzen und was nicht. Die Frist von 180 Tagen bleibt die Stelle, an der sich der Entwurf noch bewegen kann.

Zur Vermögensabgabe: Es gibt keinen Entwurf, und ich werde keinen erfinden. Was es gibt, ist eine fertige Bemessungsgrundlage für Immobilien, eine Verfassungsnorm, die die Abgabe erlaubt, und eine politische Stimmung, in der „Gerechtigkeit" das Wort der Woche war. Drei Zutaten. Die vierte, der Anlass, fehlt noch. Ich halte die Augen offen.

Nun zu den Kollegen.

Ein Edelmetallhändler lädt für Mittwochabend zu einem Webinar mit dem Titel „Der digitale Euro kommt". Als Gast tritt ein Schlagerproduzent auf. In der Einladung steht, der digitale Euro bringe eine Besitzgrenze von 500 bis 3.000 Euro, und 2029 komme ein Register, das auch Schließfächer erfasse. Die Goldmünze gewinne gegen den digitalen Euro „4 zu 0".

Ich sortiere das für Sie. Eine Haltegrenze für den digitalen Euro ist noch nicht beschlossen, die Notenbank hat Zahlen diskutiert, mehr nicht. Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, der digitale Euro soll es ergänzen. Und Schließfächer bei Banken stehen in Deutschland längst im Kontenabrufverfahren, Nummer, Eröffnungs- und Schließdatum, abrufbar für Behörden. Das ist kein Zukunftsszenario für 2029, das ist geltendes Recht. Wer Ihnen damit Angst machen will, möchte Ihnen schnell Gold verkaufen. Gold ohne Rechnung und ohne Nachweis, wo es liegt, ist aber genau der Wert, nach dem das neue Zollgesetz fragt.

Der Unterschied zu dem, was wir tun, ist derselbe wie jede Woche. Wir sagen Ihnen, was im Gesetz steht, mit Datum und Paragraf. Wir sagen Ihnen, dass die Antwort auf einen Stichtag nicht Panik ist, sondern eine Akte, die am Stichtag schon fertig war. Und wir nennen keine Kursziele.

Dazu drei Fragen, auf die ich gern Ihre Antwort hätte, unten bei der Frage der Woche oder per Rückruf:

Erstens: Kennen Sie den Grundsteuerwert, der in Ihrem Bescheid steht?

Zweitens: Welcher Anteil Ihres Vermögens steckt in Immobilien, die auf Ihren Namen im Grundbuch stehen?

Drittens: 200 Stellen für die Zuckersteuer, null für eine Abgabe auf Grundbesitz. Hatten Sie das so gesehen?

Ich lese jede Antwort selbst.

Frage der Woche

Kennen Sie den Grundsteuerwert, der in Ihrem Bescheid vom Finanzamt steht?

Ein Klick genügt, danach sehen Sie, wie die anderen geantwortet haben.

Lieber kurz darüber sprechen?Ihr Berater ruft Sie zu Ihrer Antwort an.

Leserfrage

„Wie viele Mitarbeiter benötigt das Finanzministerium, um eine Vermögensteuer einzuführen, wenn für die Umsetzung der Zuckersteuer auf Softdrinks angeblich über 1.000 Mitarbeiter nötig sein sollen?“

Hans, Starnberger See

Zuerst zur Zahl, weil sie in den Medien durcheinandergeraten ist. Die 1.046 Stellen gelten für zwei Steuern zusammen, die Zuckersteuer und die geplante Plastiksteuer. Auf die Zuckersteuer allein entfallen nach dem Entwurf des Finanzministeriums 200 Stellen beim Zoll, dazu etwa zwei Dutzend in der IT des Bundes und eine Handvoll im Ministerium, zusammen rund 227. Der Rest, mehr als 800, gehört zur Plastiksteuer. Beides sind Verbrauchsteuern, und Verbrauchsteuern sind personalintensiv, weil der Zoll jeden Hersteller und Importeur erfassen, jedes Steuerlager genehmigen, jede Anmeldung prüfen und bei Streit den Zuckergehalt messen muss. Der Staat baut einen Apparat für etwas, das er bisher nicht kannte.

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage. Für eine laufende Vermögensteuer auf das gesamte Vermögen wäre der Aufwand groß, das stimmt. Sie war bis 1996 in Kraft und wurde ausgesetzt, weil das Verfassungsgericht die Bewertung von Grundbesitz beanstandete, nicht weil die Abgabe selbst unzulässig war. Jede Neuauflage müsste Betriebsvermögen, Beteiligungen, Kunst, Schmuck und Edelmetalle jährlich bewerten. Das würde Personal in einer Größenordnung brauchen, die mit der Zuckersteuer nichts mehr zu tun hat.

Für eine einmalige Abgabe auf Grundbesitz sieht es anders aus. Die Bewertung von mehr als 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zum 1. Januar 2022 ist abgeschlossen, Ihr Bescheid liegt bei Ihnen im Ordner. Die Eigentümer stehen im Grundbuch. Die Finanzämter haben die Daten elektronisch. Was fehlt, sind ein Prozentsatz, ein Stichtag und ein Freibetrag, und die stehen in jedem Gesetz auf einer Seite. Zusätzliches Personal bräuchte es im Wesentlichen für Einsprüche und Stundungsanträge, also für die Zeit nach dem Bescheid, nicht davor.

Deshalb lautet meine Antwort: Für eine Vermögensteuer, wie Sie sie meinen, sehr viele. Für eine Vermögensabgabe auf Immobilien, wie sie das Grundgesetz vorsieht und wie es sie 1952 schon gab, fast niemand. Und genau deshalb ist die Immobilie der Teil Ihres Vermögens, über dessen Form wir reden sollten, bevor ein Stichtag darüber redet.

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Jede Frage beantworten wir persönlich. Ausgewählte erscheinen hier.

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Über den Autor

Jonah Azar

Jonah Azar

Gründer, Azar Wealth

Gründer von Azar Wealth. Begleitet seit 2016 Mandanten von Dubai aus dabei, Vermögen außerhalb des Bankensystems in physischen Werten zu sichern.

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