Vermögensschutz
Geld vor Sozialamt schützen
Was legal möglich ist


Wann das Sozialamt zugreift
Das Sozialamt wird aktiv, wenn jemand Sozialleistungen beantragt und eigenes Vermögen vorhanden ist. Die häufigsten Szenarien:
| Situation | Leistungsart | Vermögensprüfung |
|---|---|---|
| Pflegebedürftigkeit | Hilfe zur Pflege | Vollständig |
| Arbeitslosigkeit (Bürgergeld) | Bürgergeld | Karenzzeit, dann Prüfung |
| Erwerbsminderung | Grundsicherung | Vollständig |
| Behinderung | Eingliederungshilfe | Teilweise (Sonderregeln) |
Der Grundsatz: Bevor der Staat zahlt, müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen. Nur das "Schonvermögen" ist geschützt.
Das Schonvermögen: Was wirklich geschützt ist
Bargeld und Ersparnisse
Stand 2026 gilt als Schonvermögen:
| Leistungsart | Schonvermögen pro Person |
|---|---|
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | 10.000 € |
| Grundsicherung (SGB XII) | 10.000 € |
| Bürgergeld (SGB II) | 15.000 € (nach Karenzzeit) |
Bei Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge nicht automatisch – es gilt ein gemeinsames Schonvermögen mit Zuschlag.
Immobilien
Eine selbstgenutzte Immobilie ist grundsätzlich geschützt, wenn:
- Sie selbst darin wohnen, ODER
- Ihr Ehepartner darin wohnt, ODER
- Pflegebedürftige Angehörige darin wohnen
Die Grenze: Die Immobilie muss "angemessen" sein. Bei einer Person ca. 130 m², bei zwei Personen ca. 160 m². Luxusimmobilien können zur Verwertung herangezogen werden.
Weitere geschützte Vermögenswerte
- Hausrat in angemessenem Umfang
- Ein angemessenes Auto (für Erwerbstätige oder Pflegende)
- Gegenstände, die zur Berufsausübung nötig sind
- Angemessener Hausrat
- Familien- und Erbstücke mit persönlichem Wert
- Rücklagen für Bestattung (ca. 5.000-8.000 €)
Die Vermögensprüfung: So läuft sie ab
Schritt 1: Antragstellung
Bei Beantragung von Sozialleistungen müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen:
- Kontoauszüge der letzten 3-12 Monate
- Wertpapierdepots
- Immobilienbesitz
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
- Sachwerte von erheblichem Wert
Schritt 2: Prüfung durch das Amt
Das Sozialamt prüft:
- Liegt das Vermögen über dem Schonvermögen?
- Gab es verdächtige Vermögensverschiebungen?
- Wurden in den letzten 10 Jahren Schenkungen gemacht?
Schritt 3: Entscheidung
Drei mögliche Ergebnisse:
- Vermögen unter Schonvermögen → Leistung wird gewährt
- Vermögen über Schonvermögen → Vermögen muss erst verwertet werden
- Verdächtige Schenkungen → Rückforderung beim Beschenkten
Legale Schutzstrategien
Strategie 1: Frühzeitige Vermögensübertragung
Die 10-Jahres-Regel ist der wichtigste Hebel. Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, können nicht mehr angefochten werden.
Konkret:
- Übertragen Sie Immobilien mit Nießbrauch an Kinder
- Verschenken Sie Geldvermögen gestaffelt (Schenkungsteuer-Freibeträge nutzen)
- Beginnen Sie früh – mit 50, nicht mit 70
Wichtig: Die Übertragung muss vollständig sein. Behaltene Verfügungsrechte können die Frist aushebeln.
Strategie 2: Schonvermögen optimieren
Innerhalb des Schonvermögens sind Sie frei. Das bedeutet:
- 10.000 € in Bargeld, Gold oder Sachwerten – egal
- Angemessener Hausrat ist nicht begrenzt
- Bestattungsvorsorge als zweckgebundene Rücklage
Tipp: Eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut (nicht: Sterbegeldversicherung) ist zweckgebunden und damit geschützt.
Strategie 3: Riester- und Rürup-Renten
Private Altersvorsorge nach Riester oder Rürup ist unter bestimmten Bedingungen vor dem Zugriff geschützt:
- Riester: Grundsätzlich Schonvermögen
- Rürup: Grundsätzlich Schonvermögen
- Betriebliche Altersvorsorge: Je nach Durchführungsweg
Aber: Die Renten selbst werden als Einkommen angerechnet, wenn sie ausgezahlt werden.
Strategie 4: Vermögen in Sachwerte umschichten
Sachwerte sind grundsätzlich nicht besser geschützt als Geld. Aber:
- Sie müssen erst bewertet werden (Aufwand)
- Sie müssen erst verkauft werden (Zeit)
- "Persönlicher Wert" kann Schutz bieten
Realistisch: Bei kleinen Beträgen (unter 10.000 €) kann die Umschichtung in Sachwerte praktisch helfen. Bei großen Beträgen ist es keine Lösung.
Was NICHT funktioniert
Mythos 1: "Bargeld verstecken"
Das Sozialamt kann Kontoauszüge anfordern. Große Abhebungen werden hinterfragt. "Ich habe es verloren/verschenkt/verspielt" wird nicht akzeptiert.
Strafbarkeit: Leistungsbetrug durch Verschweigen von Vermögen ist eine Straftat.
Mythos 2: "Schnell alles verschenken"
Schenkungen der letzten 10 Jahre können zurückgefordert werden. Bei offensichtlicher Vermögensverschiebung auch darüber hinaus (Sittenwidrigkeit).
Mythos 3: "Auslandskonto"
Sie müssen weltweites Vermögen offenlegen. Falsche Angaben sind strafbar. Innerhalb der EU gibt es automatischen Informationsaustausch.
Mythos 4: "Gold kann niemand nachweisen"
Größere Goldkäufe hinterlassen Spuren (Kontobewegungen, Händlerbelege). Und das Verschweigen von Vermögen ist Betrug.
Die Bürgergeld-Karenzzeit: Eine Sonderregel
Beim Bürgergeld (früher Hartz IV) gibt es seit 2023 eine Karenzzeit:
Erstes Jahr:
- 40.000 € Schonvermögen pro Person
- Selbstgenutzte Immobilie unabhängig von der Größe geschützt
- Keine Verwertung des Vermögens verlangt
Nach dem ersten Jahr:
- 15.000 € Schonvermögen pro Person
- Immobilie muss "angemessen" sein
- Verwertung des übersteigenden Vermögens verlangt
Die Idee: Menschen, die kurzfristig arbeitslos werden, sollen nicht sofort ihr Vermögen aufbrauchen müssen. Aber: Die Karenzzeit ist begrenzt.
Die Elternunterhalt-Entlastung
Seit 2020 gilt: Kinder müssen erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen pro Jahr zum Unterhalt für pflegebedürftige Eltern herangezogen werden.
Was das bedeutet:
- Einkommen unter 100.000 €: Keine Zahlungspflicht für Elternunterhalt
- Das Vermögen der Kinder bleibt grundsätzlich unberührt
- Die Grenze gilt pro Kind, nicht pro Familie
Wichtig: Diese Regel gilt für den Elternunterhalt. Sie gilt NICHT für Rückforderungen von Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist.
Konkrete Handlungsempfehlungen
Wenn Sie noch weit von Sozialleistungen entfernt sind (10+ Jahre)
-
Langfristige Vermögensplanung:
- Immobilien frühzeitig übertragen (mit Nießbrauch)
- Schenkungen gestaffelt vornehmen
- 10-Jahres-Fristen beachten
-
Private Altersvorsorge stärken:
- Riester und Rürup sind geschützt
- Betriebliche Altersvorsorge nutzen
-
Vermögensstruktur prüfen:
- Nicht alles in einer Form halten
- Professionelle Beratung bei größeren Vermögen
Wenn Sozialleistungen in 2-10 Jahren wahrscheinlich sind
-
Noch mögliche Übertragungen prüfen:
- Gestaffelte Schenkungen beginnen
- Immobilie ggf. noch übertragen
- Aber: Keine panischen Aktionen
-
Schonvermögen optimieren:
- Bestattungsvorsorge abschließen
- Riester/Rürup maximieren
- Angemessenen Hausrat sichern
-
Rechtliche Beratung einholen:
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Individuelle Situation prüfen
Wenn Sozialleistungen unmittelbar bevorstehen
-
Keine kurzfristigen Vermögensverschiebungen:
- Wird als Betrug gewertet
- Macht die Situation schlimmer
-
Schonvermögen ausschöpfen:
- Bestattungsvorsorge noch möglich
- Angemessenen Hausrat anschaffen
-
Professionelle Hilfe suchen:
- Sozialverband VdK oder SoVD
- Fachanwalt für Sozialrecht
Die ethische Dimension
Vermögensschutz vor dem Sozialamt ist ein sensibles Thema. Es gibt eine Grenze zwischen:
Legitim:
- Langfristige Vermögensplanung
- Nutzung gesetzlicher Schonvermögen
- Frühzeitige Generationenplanung
Problematisch:
- Kurzfristige Vermögensverschiebung bei absehbarer Bedürftigkeit
- Falsche Angaben gegenüber Behörden
- Missbrauch von Sozialleistungen
Der Sozialstaat finanziert sich aus Steuern und Beiträgen aller. Wer bewusst Vermögen versteckt, um Leistungen zu beziehen, handelt nicht nur illegal, sondern auch unfair gegenüber denen, die ehrlich ihre Beiträge zahlen.
Die Strategien in diesem Artikel sind legal und ethisch vertretbar – wenn sie frühzeitig und offen umgesetzt werden.
Fazit: Zeit ist der entscheidende Faktor
Vermögensschutz vor dem Sozialamt funktioniert – aber nur mit Vorlauf. Die 10-Jahres-Frist ist der zentrale Hebel.
Wer früh plant, hat Optionen. Wer erst handelt, wenn die Bedürftigkeit absehbar ist, hat kaum noch Spielraum.
Die wichtigste Empfehlung: Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, bevor Sie Entscheidungen treffen. Die Rechtslage ist komplex und ändert sich. Eine falsche Entscheidung kann teuer werden – oder strafbar sein.
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Über den Autor

Dr. Katharina Meier
Leiterin Research & Analyse
Die promovierte Finanzökonomin bringt analytische Strenge in die Bewertung von Sachwerten ein.
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