Scheidungsschutz
Vermögen bei Scheidung
schützen
Etwa 40% der Ehen werden geschieden. Der Zugewinnausgleich kann erhebliche Vermögenswerte betreffen. Vorausschauende Planung ist Verantwortung.

Die rechtliche Realität
Im deutschen Güterrecht gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft. Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzukommt, wird bei einer Scheidung geteilt.
Das bedeutet konkret: Ihr Unternehmen, das Sie während der Ehe aufgebaut haben, muss im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilien ebenso. Ohne Ehevertrag haben Sie wenig Spielraum.
Spezifische Anleitungen
Nach Ihrer Situation
Überblick
Schutzstrategien
Ehevertrag
Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren
Optionen
- →Gütertrennung
- →Modifizierter Zugewinn
- →Herausnahme von Betriebsvermögen
Wirksamkeit
Sehr hoch — wenn rechtzeitig vereinbart
Vermögenstrennung dokumentieren
Anfangsvermögen und Schenkungen/Erbschaften sauber dokumentieren
Optionen
- →Vermögensverzeichnis bei Eheschließung
- →Dokumentation von Schenkungen
- →Getrennte Konten für Erbschaften
Wirksamkeit
Hoch — erleichtert Zugewinnberechnung
Rechtsformgestaltung
Betriebsvermögen in geeigneten Strukturen halten
Optionen
- →GmbH statt Einzelunternehmen
- →Holding-Strukturen
- →Familienstiftung
Wirksamkeit
Mittel — beeinflusst Bewertung
Wichtige Hinweise
Timing ist kritisch
Ein Ehevertrag wirkt am besten vor oder kurz nach der Hochzeit.
Fairness-Gebot
Einseitig benachteiligende Eheverträge können von Gerichten gekippt werden.
Ehevertrags-Leitfaden
Gestaltungsoptionen und Fallstricke — kostenlos per E-Mail.
→Warum Ihr Vermögen sichtbarer ist als Sie denken
→Legale Wege zur internationalen Diversifikation
→Die Sachwert-Strategie: Welcher Sachwert passt zu Ihnen?
→Checkliste: Ist Ihr Vermögen gefährdet?